KBV


Der gemeinsame Bundesausschuss hat in den Psychotherapierichtlinien unter anderem neu geregelt:


Neu ab 1.4.2017


Telefonische Erreichbarkeit


Zur besseren Erreichbarkeit der Psychotherapiepraxis wird die Telefonische Erreichbarkeit der Praxis (kein Anrufbeantworter!) verpflichtend eingeführt.


Dieses Angebot muss mindestens 200 Minuten pro Woche zur Verfügung stehen, halbe Kassensitze 100 Minuten. Zeiten der Erreichbarkeit und Telefonnummer muss der KV mitgeteilt werden.


Psychotherapeutische Sprechstunde


Patienten müssen zunächst – vor Aufnahme der Probatorischen Sitzungen – einmal eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ besucht haben. 100 Minuten pro Woche mindestens müssen Therapeuten dies anbieten.



Quelle: http://www.kbv.de/html/1150_25927.php. Hierzu gibt es von der KBV auch ein nettes Video: http://www.kv-on.de/html/25920.php