AGB


§ 1 Allgemeines

1. Die PCD GbR (nachfolgend PCD ) erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe nachstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aktuellen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn PCD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der diesbezüglichen Verordnungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. gesondert zwischen den Parteien getroffene Nebenabreden und Leistungszusagen für vereinbarte Dienste (Besondere Geschäftsbedingungen). Werden mehrere Dienste genutzt, so finden automatisch kumulativ die Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Produkte Anwendung. Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen eines Dienstes abweichende Regelungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, gehen die Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktes denen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Leistungen der PCD

1. PCD bietet (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen an.

2. PCD erbringt die vom Kunden gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

3. PCD ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungen zugrundeliegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vereinbarten (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen zumutbar ist.

4. PCD darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von PCD bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat PCD Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten für PCD die vom Kunden mitgeteilten Daten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle persönlichen Zugangsdaten, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde hat PCD von einem Missbrauch oder der Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen. PCD haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsversand per E-Mail

1. Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes bzw. der ihm zustehenden Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten. PCD stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen einmal im Monat in Rechnung.

Die Übermittlung der entsprechenden Belege erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei PCD hinterlegte E-Mail-Adresse zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind PCD rechtzeitig mitzuteilen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt die Übermittlung auch per Post. Der damit verbundene Mehraufwand wird von PCD mit den in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Entgelten berechnet.

2. Alle Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden per Bankabbuchung (je nach Vereinbarung auch Lastschrift) aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden abgebucht. Im Falle einer Rückbelastung trägt der Kunde die von ihm ausgelösten Kosten der Rückbelastung der Lastschrift, mindestens jedoch das in der jeweiligen Preisliste aufgeführte Entgelt für die Bearbeitung der Rücklastschrift durch PCD.

3. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

4. PCD behält sich vor, bestimmte Dienstleistungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vor Vertragsabschluss informiert. Eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann auch nach Vertragsabschluss verlangt werden. Alternativ ist PCD berechtigt bei Anzeichen, die eine ordnungsgemäße Bezahlung der erbrachten Dienste entgegenstehen könnten, auch den Umfang der durch den Kunden abruf- bzw. nutzbaren Leistungen zu limitieren. Werden auf Anforderung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Tagen nicht erbracht, so kann PCD den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt PCD ausdrücklich vorbehalten.

5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann PCD Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen wird PCD eine Bearbeitungspauschale von 2,50 Euro für Mahnungen in Rechnung stellen. Diese ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der offenen Forderungen sowie der Mahnungen.

6. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

7. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

§ 5 Gewährleistung

1. PCD gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb von Telekommunikationsanlagen. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, sofern PCD die Störung innerhalb des auf die Störungsmeldung folgenden Werktags beseitigt hat. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit PCD nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder der Termin oder die Eigenschaft nicht zugesichert hat.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von PCD nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. PCD übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.

3. Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen PCD, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch PCD unverschuldet sind. PCD wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

§ 6 Nutzung zugeteilter Ortsrufnummern

1. PCD richtet für den Kunden über einen Service-Provider eine individuelle Ortsrufnummer ein, die er zur Terminvergabe verwenden darf.

2. Der Kunde versichert, unter der von ihm angegebenen Adresse eine freiberuflich eingerichtete Psychotherapie-Praxis zu betreiben.

3. Dem Kunden ist bekannt, dass die Bundesnetzagentur das Vorliegen eines Betriebssitzes prüfen darf (Nr. 3b der Verordnung 25/2006 Amtsblatt der Bundesnetzagentur 9/2006 vom 10.05.2006). In diesem Fall stellt der Kunde einen entsprechenden Nachweis zur Verfügung, z.B. eine Bescheinigung der zuständigen Berufskammer.

4. Die zugeteilten Rufnummern sind ohne Zustimmung von PCD nicht übertragbar.

5. Die zugeteilte Rufnummer wird nach den Vorgaben von PCD über einen externen Serviceprovider geroutet.

6. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde ist der Umgang mit Ortsrufnummern gesetzlich geregelt.

7. Die Bestätigung zur Verwendung der Rufnummer erfolgt durch PCD durch Übermittlung der gesonderten Routing-Bestätigung nach Zustandekommen des Servicevertrages.

8. Der Kunde verpflichtet sich, die zugeteilte Ortsrufnummer auf Richtigkeit zu überprüfen, bevor er sie verwendet und verbreitet.

9. Der Kunden erkennt die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an.

§ 7 Störungsbeseitigung

1. Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und Störungen unverzüglich PCD meldet. Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten von PCD berücksichtigt.

2. PCD übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen von PCD, die zurückzuführen sind auf

a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von PCD genutzte Telekommunikationsnetz und die erforderlichen Übertragungswege;

b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an Telekommunikationsnetze;

c) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an genutzte Telekommunikationsnetze durch den Kunden oder Dritte; oder

d) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der PCD erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte, sofern sie nicht auf einem Verschulden von PCD beruhen.

§ 8 Haftung

1. Wird der Kunde von seinen eigenen Kunden wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen und hat PCD hierfür im Innenverhältnis einzustehen, dann haftet PCD bzw. der mit PCD zusammenarbeitende Netzbetreiber nach dem Verursacherprinzip gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von EUR 500,00 je Schadensfall.

2. Für andere Schäden haftet PCD für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

3. Soweit die Haftung von PCD wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PCD.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber PCD aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gleichfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen PCD an Dritte abzutreten. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben unberührt.

2. PCD behält sich vor, bestehende Forderungen gegen den Kunden aus diesem oder anderen Verträgen mit den zu zahlenden Vergütungen aufzurechnen und die Überweisungen entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen zu kürzen.

3. PCD ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder seine Unterkunden anhängig ist. PCD hat die zurückgehaltenen Vergütungen unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Kunden auszuzahlen. Die durch die Einbehaltung bei PCD entstehenden Kosten werden an den Kunden weitergegeben.

4. PCD behält sich vor, erteilte Rechnungen zu widerrufen, sofern nach Rechnungsstellung die in Absatz 3 genannten Umstände eintreten bzw. PCD bekannt werden.

§ 10 Datenschutz und Urheberrechte

PCD wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten.

§ 11 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden oder der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch PCD in Textform oder durch die Freischaltung des Dienstes durch PCD zustande. Die Übermittlung per Telefax oder E-Mail (ggf. auch über ein Online-Bestellformular) ist möglich, sofern dies in den Besonderen Geschäftsbedingungen einzelner Produkte nicht ausgeschlossen wird. Die Bestätigung eines Auftrags kann ebenfalls per E-Mail erfolgen.

2. Der Kunde hält sich zwei Wochen an seinen Auftrag gegenüber PCD gebunden. Sofern der Kunde privater Endverbraucher ist, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der beauftragte Dienst in Anspruch genommen wird. PCD bleibt in der Annahme der Aufträge frei.

3. PCD ist berechtigt, vor Abschluss des Vertrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck können mit der Einwilligung des Kunden Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden.

4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monat zum Ende eines Quartals (ordentliche Kündigungsfrist) gekündigt werden. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden, sofern dies im Leistungsangebot vorgesehen und technisch möglich ist. Mindestlaufzeiten sind zu erfüllen. Beispiel: Bei Kündigung im 2. Quartal ist das Vertragsende 31.08.

5. Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn

a) wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist

b) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrags der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt

c) der Kunde zahlungsunfähig, die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt

d) der Kunde bei der Nutzung der Leistungen von PCD gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.

§ 12 Vertragsänderungen

PCD wird dem Kunden wesentliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Besonderen Geschäftsbedingungen sowie Tarife oder sonstige wesentliche Änderungen, die das bestehende Vertragsverhältnis betreffen, in Textform mitteilen. Eine Änderung kann auch nur in Teilbereichen erfolgen. PCD weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die jeweilige Änderung und auf ein ggf. bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, ansonsten gilt die Änderung nach Ablauf des Monats als genehmigt.

Bei aus der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer resultierenden Anpassungen der Endpreise steht dem Kunden kein besonderes Kündigungsrecht zu. Im Falle einer Umsatzsteueränderung während der Vertragslaufzeit ist PCD berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind in schriftlicher Form abzugeben. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand. Abänderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2. Sollten eine oder mehrere der genannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bedingungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Bedingung zu ersetzen.

3. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Berlin-Charlottenburg ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich, Berlin-Charlottenburg

Berlin, 29. März 2017